Sie haben uns bereits einen Freistellungsauftrag erteilt? Dann müssen Sie nichts tun - wir passen den Freistellungsauftrag automatisch auf die neuen Höchstbeträge an bzw. führen eine prozentuale Erhöhung durch.
Wenn Sie keinen Freistellungsauftrag einreichen bzw. Ihre Kapitalerträge den eingereichten Freistellungsauftrag übersteigen, führt Ihre Sparkasse die Abgeltungsteuer auf die Kapitalerträge in Höhe von 25 Prozent ans Finanzamt ab – gegebenenfalls zuzüglich Kirchensteuer. Es lohnt sich also, aktiv zu werden. Gerne informiert Sie Ihre Beraterin oder Ihr Berater, wie Sie Ihr Vermögen sinnvoll strukturieren.