Hintergründe

Ihre Zustimmung ist gefragt!

  • Ihre Kontoführungsgebühr verändert sich nicht!
  • Überweisungen in Echtzeit zum Preis der Standard-Überweisungen in 10 Sekunden von Konto zu Konto!
  • Gebührenfreies Geldabheben bei der VR-Bank Südpfalz = dichteres Netz der Bargeldversorgung!

Warum ist Ihre Zustimmung erforderlich?

Sie kennen Ihre Sparkasse Südpfalz als fairen, ehrlichen und transparent agierenden Finanzpartner vor Ort. Viele unserer Kundinnen und Kunden begleiten wir seit Jahren. Klar, dass sich in so langen Geschäftsbeziehungen auch die Bedingungen manchmal ändern. Solche Änderungen haben wir Ihnen bislang stets angekündigt – und Sie hatten die Möglichkeit, innerhalb von zwei Monaten, zu widersprechen. Danach galt es automatisch als Zustimmung, wenn Sie nicht abgelehnt haben; das war für beide Seiten einfach.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dazu am 27.04.2021 entschieden, dass Änderungen nun im Sinne des Verbraucherschutzes ausdrücklich die Zustimmung durch die Kundin oder den Kunden erfordern. Das bedeutet für Sie, dass Sie künftig aktiv zustimmen müssen, wenn sich unsere Vertragsbedingungen, Leistungen oder Entgelte ändern.

Deshalb müssen wir gemeinsam – Sie als Kundin oder Kunde und wir als Sparkasse – die Grundlage unserer weiteren Geschäftsbeziehung neu vereinbaren. Darum bitten wir Sie um Ihre Zustimmung.

Bedingungen für Überweisungen u. a.

  • Echtzeitüberweisungen können auf denselben Wegen wie SEPA-Überweisungen beauftragt werden und das zum gleichen Preis.
  • Zusätzlich können Sie über die Vereinbarung zum Kommunikationsweg festlegen, ob und über welchen Kanal Sie über die Ausführung Ihrer Echtzeitüberweisung informiert werden möchten.

Preis- und Leistungsverzeichnis

  • Gebührenbefreiung für Nutzung der Geldautomaten bei der VR-Bank Südpfalz
  • Preisanpassungen für kundenindividuelle Benachrichtigungen
  • Preisanpassungen für kundenindividuell beauftragte Leistungen
  • Nicht mehr angebotene Produkte und Leistungen werden nicht mehr aufgeführt

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten eine Änderung, die zukünftige Bedingungsänderungen mit Nicht-Verbraucher (Kunden die einer gewerblichen Tätigkeit nachgehen) in Teilen vereinfacht. Die Änderungen sind in den Dokumenten farblich hervorgehoben. 

Noch kein Online Banking?

Wenn Sie Online Banking nutzen erhalten sie alle Informationen ressourcenschonend in das E-Postfach. Bei Kunden ohne Online-Banking werden alle Bedingungen gedruckt und per Post zugestellt.

Beantragen Sie noch heute Ihren Online-Zugang über www.sparkasse-suedpfalz.de/online-banking-neuanlage und erledigen Sie zukünftig Ihre Bankgeschäfte ganz bequem online, papierlos und nachhaltig.

Informationen zum Status der Echtzeitüberweisung

Im Online-Banking erhalten Sie umgehend eine Statusmeldung zu Ihrer Echtzeitüberweisung. Falls Ihre Echtzeitüberweisung nicht innerhalb von 10 Sekunden abgeschlossen ist, wird der Betrag automatisch auf Ihr Konto zurückgebucht. Um sich ab den 5.10.2025 über den Status von Echtzeitüberweisungen kostenlos per E-Mail oder SMS  informieren zu lassen benötigen wir von Ihnen noch die Angaben zu Ihrem bevorzugten Kommunikationsweg. Ein entsprechendes Formular ist den Bedienungen beigefügt oder Sie richten den Service einfach online ein.

Um es Ihnen so einfach wie möglich zu machen, bieten wir Ihnen an, mit einer Zustimmung alle derzeit absehbaren Änderungen zu vereinbaren. 

Gesetzesvorgaben

Diese gesetzlichen Anforderungen werden zum 5. Oktober 2025 umgesetzt:

  • Wegfall der bisherigen Betragsgrenze für Echtzeitüberweisungen von 100.000 EUR. (Ein individueller Höchstbetrag ist auf Kundenwunsch im persönlichen Beratungsgespräch festlegbar.)
  • Verpflichtendes Angebot eines IBAN-Namensvergleichs. („Verification of Payee“- VoP - Empfängerabgleich) für den Zahler - auch für SEPA-Überweisungen.
  • Ausführungsfrist und Finalität nach 10 Sekunden
  • Angebotsverpflichtung auf allen Kanälen, über die auch eine SEPA-Überweisung möglich ist.
  • Verpflichtende Statusmeldung über die Ausführung der Echtzeitüberweisung.
  • Preisgleichheit für Echtzeitüberweisungen und Standard-Überweisungen.
Zustimmungsmöglichkeiten
zustimmen

Um es Ihnen so einfach wie möglich zu machen, bieten wir Ihnen an, mit einer Zustimmung alle derzeit absehbaren Änderungen zu vereinbaren. 

Fragen und Antworten
Was ändert sich wenn ich zustimme?

Aufgrund geänderter gesetzlicher Vorgaben passen wir die Bedingungen für Überweisungen, insbesondere Echtzeitüberweisungen, zum 5. Oktober 2025 an. Zudem gibt es eine Anpassung des Preis- und Leistungsverzeichnisses und eine Aktualisierung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.  Änderungen sind dort farblich markiert. Für diese Änderungen benötigen wir Ihre Zustimmung. Der Preis Ihres Girokontos ändert sich nicht.  

Ändert sich durch meine Zustimmung der Preis für mein Girokonto?

Nein, der Preis ändert sich nicht. Aus rechtlichen Gründen benötigen wir Ihre Zustimmung zu den neuen angepassten Bedingungen und den erweiterten Serviceleistungen.

Was passiert, wenn ich nicht zustimme?

Sollten Sie die Zustimmung versäumt haben, melden wir uns nochmal bei Ihnen. Falls Sie nicht zustimmen möchten, müssen wir prüfen, ob wir die Geschäfts­beziehung mit Ihnen dauer­haft fortführen können oder beenden müssen.

Kann ich für ein Gemeinschaftskonto die Zustimmung allein geben?

Nein. Jeder Mitkontoinhaber muss die Zustimmung selbst vornehmen.

Reicht es aus, wenn ein Bevollmächtigter zustimmt?

Nein, der Kontoinhaber muss die Zustimmung vornehmen.

Muss ich künftig immer wieder zustimmen?

Ja, weil Ihre Zustimmung nur bis zur nächsten Änderung unserer AGB, Sonderbedingungen und Preise gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis gilt. Dies ist die Neuerung, die sich aus der Rechtsprechung des BGH ergeben hat.

Mit einem Online-Banking-Zugang Zeit, unnötige Wege und Papier sparen:

Beantragen Sie noch heute Ihren Online-Banking-Zugang unter www.sparkasse-suedpfalz.de/online-banking-neuanlage und erledigen Sie zukünftig Ihre Bankgeschäfte ganz bequem online, papierlos und nachhaltig. Die Dokumente sind jederzeit im E-Postfach einsehbar und die Zustimmung kann direkt online erteilt werden.

Um es Ihnen so einfach wie möglich zu machen, bieten wir Ihnen an, mit einer Zustimmung alle derzeit absehbaren Änderungen zu vereinbaren. 

Info für gewerbliche Kunden

Folgende Funktionen sind nur für gewerbliche Kunden möglich:

 

  1. Es wird die Möglichkeit für gewerbliche Kunden geschaffen die Empfängerkontrolle (VoP) bei Sammelüberweisungen zu deaktivieren - Sammelüberweisungen können bei privaten Girokonten deswegen nicht mehr angeboten werden.
  2. Privat geführte Girokonten können aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nicht in Freischaltungen geführt werden, die sich  ausschließlich an gewerbetreibende richten (z.B. EBICS / Firmenkundenportal).
  3. Auch bei bestehenden Einreicherverträgen (DSRZ, etc.) ist ein eventuell vereinbarter Höchstbetrag nicht mit den gesetzlichen Vorgaben vereinbar und muss daher durch uns gelöscht werden.

 

Um es Ihnen so einfach wie möglich zu machen, bieten wir Ihnen an, mit einer Zustimmung alle derzeit absehbaren Änderungen zu vereinbaren. 

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