Sie kennen Ihre Sparkasse Südpfalz als fairen, ehrlichen und transparent agierenden Finanzpartner vor Ort. Viele unserer Kundinnen und Kunden begleiten wir seit Jahren. Klar, dass sich in so langen Geschäftsbeziehungen auch die Bedingungen manchmal ändern. Solche Änderungen haben wir Ihnen bislang stets angekündigt – und Sie hatten die Möglichkeit, innerhalb von zwei Monaten, zu widersprechen. Danach galt es automatisch als Zustimmung, wenn Sie nicht abgelehnt haben; das war für beide Seiten einfach.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dazu am 27.04.2021 entschieden, dass Änderungen nun im Sinne des Verbraucherschutzes ausdrücklich die Zustimmung durch die Kundin oder den Kunden erfordern. Das bedeutet für Sie, dass Sie künftig aktiv zustimmen müssen, wenn sich unsere Vertragsbedingungen, Leistungen oder Entgelte ändern.
Deshalb müssen wir gemeinsam – Sie als Kundin oder Kunde und wir als Sparkasse – die Grundlage unserer weiteren Geschäftsbeziehung neu vereinbaren. Darum bitten wir Sie um Ihre Zustimmung.
Auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten eine Änderung, die zukünftige Bedingungsänderungen mit Nicht-Verbraucher (Kunden die einer gewerblichen Tätigkeit nachgehen) in Teilen vereinfacht. Die Änderungen sind in den Dokumenten farblich hervorgehoben.
Wenn Sie Online Banking nutzen erhalten sie alle Informationen ressourcenschonend in das E-Postfach. Bei Kunden ohne Online-Banking werden alle Bedingungen gedruckt und per Post zugestellt.
Beantragen Sie noch heute Ihren Online-Zugang über www.sparkasse-suedpfalz.de/online-banking-neuanlage und erledigen Sie zukünftig Ihre Bankgeschäfte ganz bequem online, papierlos und nachhaltig.
Im Online-Banking erhalten Sie umgehend eine Statusmeldung zu Ihrer Echtzeitüberweisung. Falls Ihre Echtzeitüberweisung nicht innerhalb von 10 Sekunden abgeschlossen ist, wird der Betrag automatisch auf Ihr Konto zurückgebucht. Um sich ab den 5.10.2025 über den Status von Echtzeitüberweisungen kostenlos per E-Mail oder SMS informieren zu lassen benötigen wir von Ihnen noch die Angaben zu Ihrem bevorzugten Kommunikationsweg. Ein entsprechendes Formular ist den Bedienungen beigefügt oder Sie richten den Service einfach online ein.
Diese gesetzlichen Anforderungen werden zum 5. Oktober 2025 umgesetzt:
Aufgrund geänderter gesetzlicher Vorgaben passen wir die Bedingungen für Überweisungen, insbesondere Echtzeitüberweisungen, zum 5. Oktober 2025 an. Zudem gibt es eine Anpassung des Preis- und Leistungsverzeichnisses und eine Aktualisierung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Änderungen sind dort farblich markiert. Für diese Änderungen benötigen wir Ihre Zustimmung. Der Preis Ihres Girokontos ändert sich nicht.
Nein, der Preis ändert sich nicht. Aus rechtlichen Gründen benötigen wir Ihre Zustimmung zu den neuen angepassten Bedingungen und den erweiterten Serviceleistungen.
Sollten Sie die Zustimmung versäumt haben, melden wir uns nochmal bei Ihnen. Falls Sie nicht zustimmen möchten, müssen wir prüfen, ob wir die Geschäftsbeziehung mit Ihnen dauerhaft fortführen können oder beenden müssen.
Nein. Jeder Mitkontoinhaber muss die Zustimmung selbst vornehmen.
Nein, der Kontoinhaber muss die Zustimmung vornehmen.
Ja, weil Ihre Zustimmung nur bis zur nächsten Änderung unserer AGB, Sonderbedingungen und Preise gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis gilt. Dies ist die Neuerung, die sich aus der Rechtsprechung des BGH ergeben hat.
Mit einem Online-Banking-Zugang Zeit, unnötige Wege und Papier sparen:
Beantragen Sie noch heute Ihren Online-Banking-Zugang unter www.sparkasse-suedpfalz.de/online-banking-neuanlage und erledigen Sie zukünftig Ihre Bankgeschäfte ganz bequem online, papierlos und nachhaltig. Die Dokumente sind jederzeit im E-Postfach einsehbar und die Zustimmung kann direkt online erteilt werden.
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